Hausratversicherung
Die Hausratversicherung übernimmt die finanziellen Kosten, die bei einer Beschädigung von Einrichtungs- oder auch Gebrauchsgegenständen in der eigenen Wohnung oder Immobilie entstehen. Hierunter fallen beispielsweise Sachen, wie Möbel oder Haushaltselektronikgeräte. Der Versicherungsschutz bezieht sich wiederum auf unterschiedlichste Ursachen, beispielsweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Weitere Gefahren, die die Hausratversicherung abdeckt sind:
• Diebstahl
• Raub
• Explosion
• Vandalismus infolge eines Einbruchs
Versicherungssumme bei einer Hausratversicherung
Als Neuwertversicherung übernimmt die Hausratversicherung dabei die Kosten, die dem jeweiligen Neuwert der betroffenen Sachen entsprechen. Jede Hausratversicherung weist dabei eine bestimmte Versicherungssumme auf. Diesbezüglich sollten Sie bedenken, dass nur bis zu diesem Betrag der Neuwert aller Dinge in der Wohnung abgedeckt wird. Ansonsten müssen Sie bei einer zu gering gewählten Deckungssumme, Kosten, die oberhalb dieser Grenze liegen, selbst bezahlen. Man spricht in diesem Zusammenhang dann auch von einer Unterversicherung.
Wo gilt die Hausratversicherung?
Ihr Hausrat ist bei dieser Versicherung neben der Wohnung auch in Nebengebäuden beim eventuellen Besitz eines Grundstücks versichert. Ebenfalls erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel auf vorhandene Hobbyräume, Keller oder in der Nähe befindliche Garagen. Als Tarifgrundlage gilt die Wohnfläche, hierbei ist zu beachten, dass bestimmte Bereiche nicht in die Berechnung mit einfließen, beispielsweise:
• Treppen
• Balkone
• Terrassen
• Speicherräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden
Wovon ist Beitragshöhe abhängig?
Welchen Versicherungsbeitrag Sie zu entrichten haben, hängt grundsätzlich auch von Ihrem Wohnort ab. So teilen die Versicherungen aufgrund von statistischen Erhebungen die Lage der Wohnung einer bestimmten Tarifzone zu. Dies hat den Hintergrund, dass beispielsweise die Einbruchsgefahr in einer Stadt höher ist, verglichen mit ländlichen Gebieten, weshalb auch höhere Beitragszahlungen erhoben werden. Ein weiterer Faktor, den alle Anbieter in die Beitragsberechnung mit einkalkulieren, ist die Bauweise des Hauses.
Beitragssenkungen erzielen
Um die Versicherungsbeiträge zu senken, können Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Hierbei übernehmen Sie einen bestimmten Geldbetrag im Schadensfall selbst, beispielsweise 150 Euro. Alle weiteren Kosten werden dann von der Versicherung bezahlt. Ebenfalls gewähren viele Anbieter einen Rabatt bei Schadensfreiheit. Wenn Sie zum Beispiel über einen Zeitraum von 3 Jahren keinen Schaden zur Anzeige gebracht haben, wird Ihnen ein Rabatt zugesprochen. Bei einem Vergleich der Versicherungsangebote im Bereich Hausratversicherung sollten Sie diesen Punkt unbedingt mit beachten.
Hausratversicherung schützt auch Wertsachen
Neben den Einrichtungsgegenständen werden bei einer Hausratversicherung auch oftmals bestimmte Wertsachen mit in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Zu beachten ist aber, dass hier gesonderte Deckungsgrenzen gelten. Zu den versicherten Wertsachen zählen beispielsweise die folgenden Dinge:
• Urkunden, beispielsweise Wertpapiere oder Sparbücher
• Bargeld
• Schmuck, zum Beispiel aus Gold
• Kunstgegenstände
Vermittlung von Dienstleistungsunternehmen
Einige Versicherungen bieten als Leistung innerhalb der Hausratversicherung auch den kostenlosen Service der Vermittlung von Dienstleistungsunternehmen an. Dies ist im Ernstfall praktisch, da er Ihnen Zeit bei der Suche nach Firmen für anfallende Reparaturen erspart. In der Regel werden Unternehmen vermittelt, die in den folgenden Branchen tätig sind:
• Dachdeckung
• Gebäudereinigung
• Elektrik
• Heizung/Sanitär
• Schließanlagen
Weltweiten Schutz vereinbaren
Empfehlenswert ist ferner, dass Sie einen Anbieter auswählen, der den Versicherungsschutz auch über die Landesgrenzen hinaus gewährt. So sind die Sachen bei Urlaubsreisen oder beim Verbringen an den Arbeitsplatz versichert. Dies ist aber in der Regel an bestimmte Kriterien geknüpft. So dürfen beispielsweise die Wertgegenstände nur vorübergehend aus der Wohnung gebracht worden sein. Außerdem sehen die meisten Vertragsbedingungen eine Begrenzung der Versicherungssumme vor, beispielsweise 10 % der eigentlichen Deckungssumme.