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Kfz-Versicherung

Unter dem Begriff Kfz-Versicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungsformen rund ums Auto subsumiert. So gibt es die Haftpflichtversicherung, die als Pflichtversicherung in Deutschland gilt und die freiwilligen Versicherungsarten der Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Kriterien für Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Neben den herkömmlichen Unterschieden zwischen den Tarifmodellen bei den zahlreichen Versicherungen, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten, ergibt sich die jeweilige Höhe für die Beiträge durch eine Reihe weiterer Faktoren, beispielsweise:

• Fahrzeugmodell bzw. Typklasse

• Regionalklasse

• Schadensfreiheitsklasse

Jährlichen Kündigungstermin für Kfz-Versicherung beachten

Die Kfz-Versicherung kann regulär immer nur bis zum 30 November eines Jahres gekündigt werden. Hierbei gilt eine Frist von 4 Wochen bis zu dem erwähnten Stichtag. Danach läuft der jeweilige Vertrag wieder ein Jahr weiter. Zudem besteht aber das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, das sich beispielsweise nach der Erhöhung der Versicherungsbeiträge ergibt. Ein Grund für Beitragssteigerungen kann wiederum die Neuberechnung des Risikos einzelner Fahrzeugklassen sein, die anhand der jeweils aktuellen Unfallstatistiken vorgenommen wird. Ratsam ist deshalb, dass Sie in solchen Situationen einen Kfz-Versicherungsvergleich durchführen, der eventuell günstigere Angebote für Sie findet.

Teil- und Vollkaskoversicherungen

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall eines selbst verursachten Unfalls nur die Kosten am Wagen des Unfallgegners übernimmt, können Sie zusätzlich auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Die Teilkaskoversicherung übernimmt beispielsweise auch die Kosten für folgende Schadensarten:

• Glasbruch

• Brand

• Diebstahl

• Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Sturm oder Hagel

• Haarwildunfälle

Zu beachten ist, dass in der Praxis die Kostenübernahme durch die Versicherung mittels einer frei wählbaren Selbstbeteiligung gemindert wird. Üblich ist in diesem Zusammenhang ein Betrag von 150 Euro, den Sie selbst bezahlen müssen. Hierdurch erhalten Sie gleichzeitig aber auch niedrigere Beiträge.

Die Vollkaskoversicherung wiederum bietet noch mehr Schutz, diese zahlt auch die Kosten für Reparaturen am eigenen Auto, die nach einem selbst verschuldeten Unfall entstanden sind. Allerdings gibt es hierfür Ausschlusskriterien. Wer betrunken gefahren ist oder ohne aktuell gültigen Führerschein unterwegs war, verliert seinen Versicherungsschutz.

Tipp zur Schadenfreiheitsklasse

Als Kfz-Halter ist es nicht immer ratsam, jeden verursachten Unfallschaden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Der Grund ist, dass man durch die Schadensmeldungen eventuell in eine teurere Schadenfreiheitsklasse rutscht. Dadurch müssen Sie höhere Beiträge zur Versicherung entrichten. Bei kleineren Reparaturen, beispielsweise weil Sie an einem anderen Fahrzeug den Außenspiegel abgefahren haben, kann es sich deshalb lohnen, die Kosten selbst zu übernehmen. Denn dies ist immer noch billiger, verglichen mit den höheren Kosten durch eine erwähnte Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Kfz-Versicherungen mit Rabattschutz

Wenn Sie sich gegen eine teuere Schadenfreiheitsklasse absichern möchten, können Sie auch Versicherungen nutzen, die einen Rabattschutz gewähren. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel einen Unfall pro Jahr haben dürfen, ohne dass sich die Schadenfreiheitsklasse verschlechtert. Hierfür müssen aber zuvor oftmals auch bestimmte Kriterien erfüllt werden, dazu gehört, dass Sie sich bereits in einer vergleichsweise guten Schadenfreiheitsklasse befinden und Sie müssen einen bestimmten Aufpreis bei den Versicherungsbeiträgen entrichten.

Zahlreiche weitere Informationen rund um die Kfz Versicherung sowie einen ausgiebigen Vergleich verschiedener Kfz-Versicherungen finden Sie auf unserer Seite KfzVersicherungen.org.

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