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Ausstieg aus einer Restschuldversicherung unter Umständen möglich

10.03.2011 - Ausstieg aus einer Restschuldversicherung unter Umständen möglich

Hat eine Bank ihre Restschuldversicherung nicht mit in die Widerrufsbelehrung einbezogen, ist auch ein späterer Ausstieg aus dieser Versicherung und damit aus dem Darlehensvertrag noch möglich. Diese Entscheidung fällte der BGH in einem Leitsatzurteil (XI ZR 356/09) und gestattete damit einem Arzt, seinen Darlehensvertrag zusammen mit der Restschuldversicherung zu widerrufen.

Der vorliegende Fall – ein Kredit und ein Widerruf nach 2 Jahren

Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt aus Niedersachen ein Darlehen über 33.000 Euro aufgenommen, bekam jedoch nur eine Summe in Höhe von 26.620 Euro ausgezahlt, weil der Rest für die Finanzierung einer Restschuldversicherung bezahlt werden musste. Die Kreditlaufzeit betrug 7 Jahre, jedoch widerrief der Arzt bereits nach 2 Jahren den Kreditvertrag und auch die Restschuldversicherung. Die Bank wollte diesen Schritt nicht akzeptieren und beharrte mit Hinweis auf die Widerrufsbelehrung darauf, dass der Kredit nur in den ersten 14 Tagen hätte gekündigt werden können. Dadurch entstand ein Rechtsstreit, der nun vom BGH in seinem Leitsatzurteil endgültig entschieden wurde.

Das Urteil – bei verbundenen Verträgen ist ein solcher Ausstieg möglich

Der BGH folgte der Argumentation der Bank nicht, sondern klassifizierte Restschuldversicherung und Darlehen als sogenannte verbundene Verträge, die sich gegenseitig bedingen. Aufgrund dessen gelte sowohl für den Darlehensvertrag als auch für die Restschuldversicherung die Widerrufsregelung für Kreditverträge, nach der ein Kreditnehmer innerhalb von 14 Tagen von seinem Vertrag zurücktreten könne und die Widerrufsfrist dann beginne, wenn die Belehrung ergangen sei. Da die Widerrufsbelehrung jedoch nicht für die Restschuldversicherung galt, konnte der Arzt von dem Darlehen und auch der Restschuldversicherung zurücktreten, ohne die Prämie für die Restschuldversicherung zurückzahlen zu müssen. Im vorliegenden Fall ergab dies für den Darlehensnehmer eine Ersparnis von knapp 10.000 Euro, wie eine Berechnung der Anleger-Kanzlei Eberhard Ahr in Bremen verriet. Man kann für die Zukunft jedoch davon ausgehen, dass die Banken ihre Widerrufsbelehrungen auch auf ihre Restschuldversicherungen ausdehnen werden.   

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