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BGH stärkt Immobilienkäufern den Rücken

02.07.2010 - BGH stärkt Immobilienkäufern den Rücken

Der Streit zwischen der Badenia Bausparkasse und vielen Hauskäufern schwelt schon lange und es gab bereits einige Prozesse in Bezug auf Immobilienberatungen, bei denen die Hauskäufer zunächst Steuern sparen und später mit einer eigenen Immobilie für das Alter vorsorgen sollten. Dabei waren die Kaufpreise der Immobilien in vielen Fällen überhöht und die Anleger machten auch mit der Aussicht auf Steuerersparnisse hohe Verluste, blieben jedoch später auf ihren Schrottimmobilien sitzen und hatten hohe Kredite abzuzahlen. Der BGH hat in einer Entscheidung (Az. XI ZR 104/08) dazu diese Beratungspraxis nun als arglistige Täuschung seitens der Badenia Bausparkasse anerkannt und diese zur Rückabwicklung und zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.

Der BGH misst dem Urteil große Bedeutung zu

Zur Urteilsbegründung hieß es, dass die Badenia Bausparkasse systematisch mit den Vermittlern der Immobilien und der dazugehörigen Kredite zusammengearbeitet hätte. Es seien zudem erhöhte Provisionen an diese geflossen, was wohl ein guter Hinweis darauf sei, dass die Badenia Kenntnis von diesem Modell der Beratung hatte. Darüber hinaus gingen die Richter vom BGH den besonderen Schritt, ihrem Urteil selbst eine Bedeutung „über den Fall hinaus“ beizumessen und sprachen der Bausparkasse die Empfehlung aus, sich in anderen Fällen mit den jeweiligen Käufern außergerichtlich zu einigen.

Die Entscheidung könnte weitreichende finanzielle Folgen für die Badenia haben

Nach Aussage der Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter und Kollegen gibt es ca. 7.000 Fälle, in denen 2 bestimmte Vermittlerfirmen Eigentumswohnungen verkauften und dabei fast immer die Zusammenarbeit mit der Badenia Bausparkasse suchten, da diese die hohen Kaufpreise entsprechend finanzierte. Nach Ansicht des Klägeranwalts Volkert Vorwerk haben nun viele derart geschröpfte Anleger die Möglichkeit, sich zu wehren, da hier eine Praxis als arglistige Täuschung bezeichnet wird, die auf sehr viele Fälle der Badenia passt. Die Badenia selbst will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und gibt bisher auch keine genaue Auskunft darüber, wie teuer diese Angelegenheit werden könnte, jedoch wurden 2009 in der Bilanz bereits 159 Millionen Euro als Risikovorsorge eingestellt.

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