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Fördermaßnahmen für energiebewusste Immobilienbesitzer

01.03.2011 - Fördermaßnahmen für energiebewusste Immobilienbesitzer

Seit heute vergibt die Kfw Bankengruppe wieder Fördergelder für die energieeffiziente Teilsanierung von Immobilien. Dazu gehört beispielsweise der Einbau einer neuen Heizung, die Wärmedämmung des Dachs oder der Einbau von neuen Fenstern. Dank der Möglichkeit der Teilsanierung können Immobilienbesitzer entsprechend den vorhandenen finanziellen Mitteln ihre Immobilien Schritt für Schritt energieeffizient sanieren. Aber auch bei der Teilsanierung seines Hauses muss der Eigentümer mindestens eine Summe in Höhe von 6000 Euro investieren, um eine Förderung beantragen zu können. Darüber hinaus gilt als Voraussetzung, um eine Förderung durch die Kfw zu erhalten, dass das Sanierungsvorhaben zu einer deutlichen Senkung des Energieverbrauchs führen muss. Dabei müssen die Sanierer ab diesem Jahr um 20 % höhere Anforderungen erfüllen als im Vorjahr.

936 Millionen Euro stehen für Teilsanierungen zur Verfügung

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kfw Fördergelder für die Teilmodernisierung von Häusern zur Verfügung gestellt. Die Förderung musste aber im August des letzten Jahres vorläufig eingestellt werden, da die bereitgestellten Fördermittel aufgebraucht waren. Pünktlich zum 01. März 2011 steht aber wieder frisches Geld für die Förderung von energieeffizienten Teilsanierungen zur Verfügung. Insgesamt wird in diesem Jahr eine Summe in Höhe von 936 Millionen Euro für die Fördermaßnahmen bereitgestellt. Davon stammen allein 500 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds, der aus den Einnahmen durch die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke gespeist wird.

Im Vergleich dazu stand im vorangegangenen Jahr mit 1,3 Milliarden Euro noch eine deutlich höhere Summe an Fördergeldern zur Verfügung. Interessierte Immobilienbesitzer sollten also nicht zu lange warten mit der Beantragung einer Förderung, da abzusehen ist, dass die vorhandenen Fördergelder auch in diesem Jahr schnell aufgebraucht sein werden.

Förderkredit oder Investitionszuschuss

Bei den angebotenen Fördermaßnahmen der Kfw können die Bauherren zwischen einem Förderkredit mit attraktiven Konditionen und einem Investitionszuschuss auswählen. Bei dem angebotenen Förderkredit liegen die effektiven Zinssätze je nach Zinsbindung und Laufzeit des Kredits zwischen 2,57 % und 3,03 %. Maximal kann dabei eine Kreditsumme in Höhe von 50.000 Euro in Anspruch genommen werden.

Alternativ kann für die Teilsanierung ein Investitionszuschuss in Höhe von 2,5 % bei der Kfw beantragt werden. Dieser Zuschuss ist allerdings auf eine maximale Summe von 2.500 Euro begrenzt. Bei der Modernisierung von Zweifamilienhäusern ist jedoch eine Verdoppelung dieser Summe möglich.

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