Kreditforderungen dürfen an Nicht-Banken abgetreten werden
09.02.2011 - Kreditforderungen dürfen an Nicht-Banken abgetreten werdenWenn eine Bank eine Kreditforderung an eine „Nicht-Bank“ abtritt, so ist dies vollkommen zulässig. Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 3 U 11/10) und wies damit die Klage eines Bankkunden ab, der gegen die Abtretung einer Kreditforderung seiner Bank an eine „Nicht-Bank“ geklagt hatte. Es habe keine schriftliche Vereinbarung vorlegen, die eine Abtretung verbiete, gab das Gericht als Begründung an.
Der vorliegende Fall – ein Kredit und die Abtretung der Forderung durch die eigene Bank
Im vorliegenden Fall hatte eine Bank routinemäßig Kreditforderungen gegen ihre Kunden an eine Nicht-Bank weiterverkauft, um das eigene Risiko besser zu überblicken. Als ein Kunde davon erfuhr, empfand er diesen Vorgang als rechtswidrig und äußerte gegenüber der Bank den Vorwurf, dass dies ohne seine Einwilligung nicht hätte passieren dürfen. Aus diesem Grund reichte er Klage vor dem OLG Frankfurt ein, um die Abtretung der Kreditforderung an die Nicht-Bank wieder rückgängig machen zu lassen.
Das Gericht wies die Klage ab – keine rechtliche Grundlage vorhanden
Das OLG Frankfurt wies die Klage letztlich als unbegründet ab und erklärte dazu, dass es keine rechtliche Grundlage gebe. Weder das Bankgeheimnis noch der Datenschutz würden hier eine Abtretung verhindern können und darüber hinaus sei der Kunde auch weiterhin durch die Festschreibung der Zinsen geschützt, an die sich nämlich auch der neue Gläubiger halten müsse. Hätte der Kläger eine Abtretung seines Kredits seitens der Bank um jeden Preis verhindern wollen, wäre eine entsprechende Klausel im Kreditvertrag notwendig gewesen. Ein generelles Verbot von Kreditabtretungen würde dem Banken-Interesse der Risikoentlastung entgegenstehen und sei somit nicht zulässig, hieß es in der Urteilsbegründung.