Privathaftpflichtversicherung
Über manche Versicherungsarten kann man hinsichtlich der Notwendigkeit sicherlich streiten, über die Privathaftpflichtversicherung aber nicht. Sie schützt vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken, die durch eigenes Fehlverhalten und dadurch resultierenden Schaden schnell entstehen können. Sei es durch Unvorsichtigkeit oder einfach Pech. Abgesichert werden die Kosten infolge von Personen- oder Sachschäden. Die Haftpflicht basiert auf dem Zivilrecht, wonach Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind.
Deckungssumme beachten
Die entstandenen Kosten gegenüber dem Geschädigten werden von den Versicherungen immer nur bis zur vereinbarten Deckungssumme im Versicherungsvertrag übernommen. Deshalb müssen Sie unbedingt darauf achten, dass diese Summe in einer ausreichenden Höhe vereinbart wird. Als grobe Richtschnur gilt hierbei, dass für Personenschäden mindestens zwei Millionen Euro und für Sachschäden wiederum wenigstens 1 Million Euro festgeschrieben werden. Häufig lassen sich aber auch Angebote finden, bei denen Sie eine pauschale Versicherungssumme für beide Schadensarten vereinbaren können.
Wer ist versichert?
Bei der Privathaftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz im jeweiligen Familien-Tarif für die gesamte Familie, also auch für eventuelle Kinder. Selbst wenn diese bereits volljährig sind wird der Schutz gewährt, solange sie beispielsweise in einer Ausbildung oder in einem Studium sind. Für Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft gilt die Privathaftpflichtversicherung für beide, wenn die Namen der Partner im Versicherungskontrakt vermerkt sind und ein Partnertarif gewählt wurde. Daneben gibt es die Privathaftpflichtversicherung auch im Singletarif.
Forderungsausfalldeckung als zusätzliche Komponente
Ratsam ist, dass Sie bei der Auswahl der Privathaftpflichtversicherung auch den Punkt der Forderungsausfalldeckung mit beachten. Diese wird von einigen Anbietern innerhalb der Privathaftpflichtversicherung angeboten und schützt Sie, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde, der von der betreffenden Person nicht beglichen werden kann. In solchen Fällen, müssten Sie ansonsten die Kosten selbst übernehmen.
Speziell bei gesundheitlichen Schädigungen kann dies natürlich zu enormen Belastungen führen. Beachten müssen Sie bei dieser Thematik, dass die Versicherungen die Kostenübernahme oftmals an bestimmte Kriterien knüpfen. Beispielsweise werden erst Zahlungen erst ab einer bestimmten Schadenshöhe geleistet, kleinere Schäden sind somit dann nicht abgedeckt.
Zusätzliche Risiken einzeln absichern
Durch eine Privathaftpflichtversicherung werden spezielle Gefahren meistens nicht abgedeckt. Dies bedeutet, dass Sie für bestimmte Sonderfälle eine ergänzende Haftpflichtversicherung abschließen können. So bietet sich beispielhaft für Personen, die eine Immobilie bauen, eine zusätzliche Bauherren-Haftpflichtversicherung an.
Risikoausschlüsse bei einer Privathaftpflichtversicherung
Welche Risiken bei einer Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen werden, hängt vom jeweiligen Anbieter und dem speziellen Tarif ab. Grundsätzlich übernehmen die Versicherungen aber nicht die Kosten, wenn der jeweilige Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Ebenfalls werden Bußgelder, beispielsweise infolge von Vergehen im Straßenverkehr, nicht abgedeckt.
Selbstbeteiligung und Schadensfreiheit senkt die Beiträge
Je nachdem wie hoch Sie eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbaren, können Sie den Beitragssatz zur Privathaftpflichtversicherung senken. In der Praxis lassen sich vor allem Tarife entdecken, die eine Selbstbeteiligung von 150 Euro aufweisen. Zusätzlich gewähren viele Anbieter auch Rabatte, wenn Sie bei Vertragsabschluß nachweisen, dass Sie beispielsweise in den vergangenen zwei Jahren schadensfrei haftpflichtversichert waren. Ebenfalls wird bei verschiedenen Anbietern ein Abschlag zum Versicherungsbeitrag gewährt, wenn Sie in einer bestimmten Zeitspanne während der Versicherungslaufzeit ebenfalls keinen Schaden verursachen.