Wertpapierkredit – Keine Empfehlenswerte Variante
Wertpapiere auf Pump zu kaufen und den Kredit mit bereits vorhandenen Papieren abzusichern, ist ein riskantes Unterfangen. Solche Wertpapierkredite – andere Bezeichnungen: Effektenkredit oder Lombardkredit – werden von mehreren Banken angeboten. Dabei orientiert sich die Kreditlinie ausschließlich am Depotbestand und den von den Unternehmen vorgegebenen Beleihungsgrenzen. Das Risiko besteht darin, dass der Beleihungswert aufgrund von Kursschwankungen nicht nur nach oben, sondern auch nach unten tendiert. Mehr Geld aufgenommen zu haben, als nach einem Kursrückgang noch abgesichert ist, kann den Kunden dann teuer zu stehen kommen.
Das eigene Depot als Sicherheit
Um den Wertpapierkredit und seine Funktionsweise besser zu verstehen, hier erst einmal die Grundlagen. Vergeben werden Wertpapierkredite ausschließlich für den Kauf von Aktien, Fonds und anderen Papieren. Als Sicherheit dient der Bestand auf einem bereits vorhandenen Depot. Sollte nun ein heißer Tipp kursieren, dass die Aktie von Unternehmen x demnächst deutlich steigt, aber nicht genug frisches Kapital vorhanden sein, könnte über den Wertpapierkredit Geld für den Aktienkauf aufgenommen werden. Das klingt relativ einfach, ist aufgrund der Tatsache, dass der Depot- und damit auch der Beleihungswert sich täglich ändern können, aber deutlich komplizierter.
Beleihungsgrenze und Beleihungswert
Bevor die Bank einem Wertpapierkredit zustimmt, wirft sie einen Blick auf das Depot. Denn für jede Form von Wertpapieren, ob nun Aktien, Anleihen oder Fonds, haben die Unternehmen eigene Beleihungsgrenzen festgelegt. Ausgehend von den Daten der comdirect Bank sind es zum Beispiel 50 Prozent bei Aktien und 60 Prozent bei Aktienfonds. Sind im Depot nun Aktien im Wert von 20.000 Euro und Fonds im Wert von 10.000 Euro, ergeben sich daraus Beleihungswerte von 10.000 und 6.000 Euro. Dem Kunden würde dementsprechend, vergleichbar mit einem Dispositions- oder Kontokorrentkredit, ein Kreditrahmen von 16.000 Euro eingeräumt. Es liegt dann ganz beim Anleger, ob er den Kreditrahmen voll ausschöpft oder nur teilweise in Anspruch nimmt.
Risiko: der bewegliche Kreditrahmen
Das eigentliche Problem besteht darin, dass dieser Rahmen beweglich ist. Während bei einem normalen Dispokredit die Obergrenze klar definiert wird und unverändert bleibt, kann die Kreditlinie bei einem Wertpapierkredit von heute auf morgen rapide nach unten sacken. Das liegt daran, dass der Depotwert als Maßstab genommen wird. Sorgen Kurssprünge dafür, dass Aktien und Fonds im oben genannten Beispiel zehn Prozent an Wert verlieren, verringert sich dementsprechend auch der Beleihungswert auf 14.400 Euro. Ist der Kunde nun aber mit 16.000 Euro in die Vollen gegangen, hat er den Wertpapierkredit zu diesem Zeitpunkt bereits um 1.600 Euro überzogen. Dafür müssen hohe Zinsen gezahlt werden. Zudem wird die Bank einen Ausgleich fordern.
Im schlimmsten Fall droht der Zwangsverkauf
Der Tatsache, dass es schneller als gedacht zu einer teuren Überziehung der Kreditlinie kommen kann, sind sich viele Anleger nicht bewusst. Zwar räumen die meisten Banken eine Frist von einigen Wochen ein, damit das Soll zurückgeführt werden kann. Viele lassen diese Frist aber ungenutzt verstreichen und hoffen stattdessen auf eine Erholung der Märkte. Reagieren Anlegern nicht auf die Forderung der Bank, kommt, was kommen muss. Das als Sicherheit hinterlegte Depot wird verwertet. Sprich: Die Kredit gebende Bank verkauft Papiere, bis die Schuld beglichen ist. Experten sprechen in dem Zusammenhang von Zwangsverkauf oder auch Exekution.
Wertpapiere nicht auf Pump kaufen
Da es selbst für versierte Anleger nur schwer abzuschätzen ist, wie sich Kurse und Märkte entwickeln, kann Privatkunden nur vom Wertpapierkredit abgeraten werden. Das Risiko, den Kredit zu überziehen und anschließend nicht für einen Ausgleich sorgen zu können, ist schlichtweg zu hoch. Dann wären nicht nur die bisherigen, sondern zum Teil auch die neuen Einlagen verloren. Hinzu kommen die Kosten in Form der Zinsen. Die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sagt daher ganz klar: Nur dann in Wertpapiere investieren, wenn man das Kapital dafür auch übrig hat – und zwar für einen längeren Zeitraum. Denn Aktien und auch Fonds gelten nach wie vor als Langfristanlage.